Meldung nach der TCO-VO (EU 2021/784)

Nach der Verordnung (EU) 2021/784 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte ("TCO-VO") können Behörden und Nutzer terroristische Inhalte auf unserer Infrastruktur melden. Wir bearbeiten Entfernungsanordnungen gemäß Art. 3 TCO-VO unverzüglich, spätestens innerhalb einer Stunde.

Für eine wirksame Bearbeitung erforderlich

  • Die genaue URL bzw. den genauen Speicherort des gemeldeten Inhalts
  • Eine Begründung, warum es sich um terroristische Inhalte im Sinne von Art. 2 Nr. 7 TCO-VO handelt
  • Ihre Kontaktdaten (bei Behörden: Angabe der zuständigen Stelle)
  • Eine Erklärung, dass die Meldung nach bestem Wissen zutreffend und vollständig ist
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